Was ist die kommunale Grundsteuer (IMI)?
Personen, die für Immobilien verantwortlich sind, unterliegen der kommunalen Grundsteuer (IMI). Der Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt, in denen sich die Immobilien befinden. Sie ist jährlich zahlbar und kann in einer Pauschale oder je nach Höhe in bis zu drei Raten beglichen werden.
Frist für die Beantragung der IMI-Befreiung
Der Antrag kann erst gestellt werden, nachdem die Adresse auf dem Steuerportal aktualisiert wurde. Sie muss innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen nach dem Erwerb eingereicht werden.
Berechnung des IMI
IMI = Steuerpflichtiger Vermögenswert (VPT) x anwendbarer Satz
Zahlungsmöglichkeiten:
In voller Höhe (wenn die Steuer 100 € oder weniger beträgt);
In 2 Raten, im Mai und November (wenn die Steuer zwischen 100 und 500 € liegt);
In 3 Raten, im Mai, August und November (wenn die Steuer 500 € übersteigt).
Arten der IMI-Befreiung
Es gibt zwei Arten von IMI-Befreiungen: eine dauerhafte und eine vorübergehende, wobei letztere häufiger vorkommt. Beide werden auf der Grundlage des Haushalts und der VPT der Immobilie berechnet.
VORÜBERGEHENDE BEFREIUNG
Die IMI-Befreiung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt, die um weitere 2 Jahre verlängert werden kann (letzteres ist erst nach der Umsetzung des "More Housing Program" möglich). Familien haben Anspruch auf diese Befreiung, wenn sie:
Erwerb einer Immobilie für den eigenen oder dauerhaften Wohnsitz;
Der VPT ist nicht höher als 125.000 €;
Ihr Bruttojahreseinkommen übersteigt nicht 153.000 Euro.
Jeder Grundstückseigentümer oder Haushalt kann diese Art der Befreiung nur zweimal in Anspruch nehmen.
UNBEFRISTETE BEFREIUNG
Um in den Genuss dieser Art von Befreiung zu kommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie z. B.:
Die Immobilie ist für den eigenen oder dauerhaften Wohnsitz;
Das Bruttoeinkommen des Haushalts übersteigt nicht 16.398,17 € (Wert für IMI 2024), d. h. es übersteigt nicht das 2,3-fache 14 IAS (Index of Social Support);
Der Gesamtwert der Familienimmobilien übersteigt nicht 71.296,4 € (10 mal 14 IAS).
So beantragen Sie eine IMI-Befreiung
Für eine dauerhafte Befreiung läuft alles automatisch ab, da die Steuer- und Zollbehörde (AT) bereits über alle notwendigen Daten verfügt.
Für eine vorübergehende Befreiung können Sie online oder persönlich einen Antrag stellen. Wenn Sie sich online bewerben, müssen Sie lediglich das Steuerportal besuchen und die Option "Antrag auf IMI-Befreiung einreichen" auswählen